
Bitte beachte: Die hier aufgeführten Informationen stellen lediglich eine Einschätzung des Autors dar. Die Informationen sind zudem veraltet und seit vielen Jahren nicht überarbeitet!
Darf man speedriden?
Ob Speedriding und Speedflying in Deutschland erlaubt sind,
ist nur schwer zu beantworten. Hier ist unsere Einschätzung ...
Der Luftverkehr - und somit der Betrieb von Luftfahrzeugen - wird in Deutschland durch das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt. Zu den Luftfahrzeugen zählen laut Gesetzt unter anderem Luftsportgeräte wie Gleitschirme, Hängegleiter und Sprungfallschirme, aber auch "sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Meter über Grund oder Wasser betrieben werden können".
Damit ein Luftsportgerät betrieben werden darf, müssen folgende luftfahrtrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Luftsportgerät muss durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt ernannte Prüfstelle geprüft worden und zugelassen sein.
- Der Pilot muss eine entsprechende Ausbildung absolviert und eine gültige Lizenz zum Führen des Luftfahrzeugs besitzen.
- Der Pilot muss eine Halterhaftpflichtversicherung für das Luftsportgerät abgeschlossen haben, die mögliche Unfallschäden an Dritten abdeckt.
- Das Fluggelände (also auch Start- und Landeplätze), das vom Piloten genutzt wird, muss als solches zugelassen und die Benutzung genehmigt sein.
Gleitschirm oder Fallschirm?
Speedriding -Schirme erinnern stark an Gleitschirme oder Fallschirme und werden oftmals mit diesen verglichen.
Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um eine eigenständige Gattung, die die geeignetsten Features beider Welten adaptiert hat, um den technischen Anforderungen eines neuen Sports gerecht zu werden. Erst durch das Zusammenspiel der passenden Eigenschaften werden Powder-Rides, Low-Level-Flying, Touch-and-Go, Mountain-Swoops und Schirmflug-Akrobatik aerodynamisch möglich.
Wenn
man zu unseren deutschsprachigen Nachbarländern hinübersieht, zeigt
sich allerdings ein anderer Trend: Sowohl in der Schweiz als auch
neuerdings in Österreich wird das Speedriding und Speedflying dem
Gleitschirmsport zugeordnet und es gelten die luftrechtlichen
Bestimmungen des jeweiligen Landes, wenn man dort einen Speedrider oder
Speedflyer betreibt. Es ist zu erwarten, dass dies früher oder später
auch in Deutschland der Fall sein wird. Speedriding und Speedflying
würden somit zum Luftsport werden.
Bis es soweit ist, muss man sich folgende Frage stellen:
Ist ein Speedriding-Schirm ein Luftfahrzeug?
Speedriding-
und Speedflying-Schirme sind in Deutschland durch den Gesetzgeber
bisher nicht als Luftsportgeräte klassifiziert wurden. Jetzt fragt man
sich: Gehören sie denn dann zu den "sonstigen für die Benutzung des
Luftraums bestimmten Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig
Meter über Grund oder Wasser betrieben werden können"?
Das beinhaltet zwei Bedingungen:
Interessanterweise
definiert sich ein Luftfahrzeug in Deutschland unter anderem durch
dessen Fähigkeit höher als 30 Metern über Grund betrieben werden zu
können. Deswegen wird ein Kite mit Leinen, die in der Regel nicht länger
als 25 Meter sind, auch nicht als Luftsportgerät klassifiziert … und
ist somit ein ganz normales Sportgerät. Zulassung, Lizenz und
Halterhaftpflichtversicherung sind bei einem Kite nicht gesetzlich
vorgeschrieben.
Wie es sich mit der Zweckbestimmung und
Flugkapazität bei einem Speedriding- oder Speedflying-Schirm verhält,
kannst Du Dir selbst beantworten …
Speedriding und Speedflying?
Wichtig ist es zwischen Speedriding-Schirmen und Speedflying-Schirmen zu unterscheiden. Speedrider, die eigentlich nur mit Skiern gestartet werden sollten, sind kleiner als Speedflyer und vor allem dafür konstruiert, den Geländekonturen durch ein großes variables Gleitwinkelfenster folgen zu können und während dynamischer Touch-and-Go-Manöver zu bestehen. Bodennähe ist die Essenz des Speedriding.
Speedflyer, die zu Fuß gestartet werden, hingegen nähern sich in ihren Schirmeigenschaften denen eines Gleitschirms noch mehr an. Die Speedflyer am oberen Ende der Wing-Load-Skala, die meistens auch die besseren Gleiteigenschaften haben, werden auch als Hybrid-Kappen bezeichnet. Wir sehen es als sinnvoll an, diese Gattung als Speedglider zu bezeichnen. Aber da scheiden sich die Geister ...
Unter den Speedflyern sind Höhenflüge, die weit über 30 Meter Bodenabstand hinausgehen, keine Seltenheit. Wenn Du mit einem Speedflying-Schirm in Deutschland unterwegs bist, musst Du Dich schon eher fragen, ob Du nicht doch ein Gleitschirmflieger ohne Zulassung bist!
Was sagen die Behörden?
Eine Anfrage per eMail an das für den Luftverkehr zuständige Bundesverkehrsministerium hat ergeben, dass es sich bei einem Speedrider "um kein Luftfahrzeug" handelt, da "das wesentliche Element des Speedriding das Skifahren ist, was durch einem kleinen Gleitschirm unterstützt wird", so die Aussage.
Wichtig ist zu wissen, dass es sich bei dieser Aussage eines zuständigen Mitarbeiters im Ministerium lediglich um eine persönliche Einschätzung handelt. Und sie ist nicht rechtsverbindlich! … allerdings trägt sie erheblich zur aktuellen Verwirrung bei.
Diese Aussage hat sich auf die Ausübung des Sportes mit Skiern bezogen, also das, was unter Speedriding zu verstehen ist. Der Fußstart, also das Speedflying, wurde dabei nicht in Betracht gezogen!
Was bedeutet das für Sportler?
So undurchsichtig die Aussage des Ministeriums und so ungewiss die Situation, eines ist sicher: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Speedriding und Speedflying in Deutschland vorsichtshalber nicht oberhalb der magischen 30-Meter-Marke ausüben! Inwieweit das für Speedflyer praktikabel ist, ist natürlich sehr fraglich …
Für die meisten
Sportler in Deutschland hat das bisher keine Rolle gespielt. Es kann
allerdings zu unerwarteten Konsequenzen im Falle eines Unfalls führen.
Denn die meisten Versicherer, sei es für Unfall- oder Haftpflichtschutz,
werden versuchen, aus dem Vertrag auszusteigen. Begründung: Das
(vermeintliche) Luftsportrisiko ist im Vertrag nicht mit abgedeckt.
Bewegt
man sich mit seinem Speedrider oder Speedflyer höher als 30 Meter über
Grund und sind die sportlichen Aktivitäten ursächlich für den Unfall,
hat man im Falle eines Rechtsstreits schlechte Karten. Ob man das nicht
ohnehin hat, ist schwer zu sagen …
Wichtig ist es, dass Du Dir im Vorfeld eine schriftliche Bescheinigung von Deinen Versicherern (Haftpflicht, Unfall, etc.) geben lässt, die bestätigt dass das Speedflying- und Speedriding-Risiko in Deinen Verträgen mitversichert ist. Wenn das Risiko nicht abgedeckt ist, solltest du Dir Gedanken machen, ob Du Dir nicht Zusatzversicherung für das Speedriding oder Speedflying besorgst!
Welche Gelände darf ich benutzen?
Speedrider auf Skiern halten sich meistens im Off-Piste-Bereich neben den öffentlichen Skipisten auf. Auch wenn das Speedriding als Luftsport klassifiziert wird, ist die Nutzung von den für Gleitschirmpiloten zugelassenen Start- und Landegebieten kein praktikabler Ansatz.
Trotzdem ist es wichtig beim Speedriding die Erlaubnis des Liftbetreibers und / oder Geländebesitzers einzuholen. (Auch weil es anständig ist!).
Wenn Speedflyer zu Fuß im Sommer unterwegs sind nutzen sie meistens die zugelassen Start- und Landeplätze. Obwohl das Speedflying in einem solchen Setting wahrscheinlich weder vom Gesetzgeber noch vom DHV erlaubt ist, sollte man immer bei der ansässigen Gleitschirmschule um Erlaubnis fragen … und die Startgebühr bezahlen ;)
Speedriding-Ausbildung?
In der Schweiz braucht man eine Gleitschirmlizenz, um überhaupt erst in das Speedriding oder Speedflying einsteigen zu dürfen. Will man den Sport eigenständig und legal ausüben, muss man dort zusätzlich eine Speedflying-Ausbildung absolvieren.
In Österreich braucht man seit Mitte 2010 "nur" die Gleitschirmlizenz, um legal unterwegs zu sein. Für begeisterte Sportler, die das Speedriding oder Speedflying kennenlernen wollen, stellt das eine hohe Hürde dar.
Diesen Sportlern bieten Speedriding- und Speedflying-Ausbildungen in Deutschland die Möglichkeit, die ersten Erfahrungen mit dem Sport zu sammeln ohne den Umweg über eine Gleitschirmausbildung gehen zu müssen. Für viele Interessierte ist das ein kostengünstiger Weg, um herauszufinden, ob sie für den Sport geeignet sind und ob sie weitermachen wollen.
Da es bisher in Deutschland keine staatlich lizensierten
Speedriding-Schulen gibt (bzw. Gleitschirmschulen, die das Speedriding
ausbilden dürfen), musst Du sicherstellen, dass der Schulungsbetrieb
auch über die notwendige Qualifikation verfügt. Nicht jede
Gleitschirmschule ist dazu in der Lage Speedriding oder Speedflying zu
unterrichten, das es sich um neue, eigenständige Sportarten handelt.
Mehrjährige Erfahrung im Sport und eine staatlich lizensierte
Ausbilder-Qualifikation als Fluglehrer oder Sprunglehrer sollten die
Minimalanforderungen sein.
Über das Haftungsrisiko müssen sich Kursteilnehmer in der Regel keine
Gedanken machen, da der Ausbildungsbetrieb im Rahmen der Schulung
verantwortlich für Unfallschäden an Dritten ist. Hier empfiehlt es sich,
bei Deiner Speedriding-Schule explizit danach zu fragen, ob eine
gültige Betriebshaftpflichtversicherung besteht.
Eine Speedriding- oder Speedflying- Ausbildung in Deutschland berechtigt
allerdings nicht, den Sport in der Schweiz oder in Österreich
auszuüben, solange die Gleitschirmlizenz nicht vorhanden ist!
Für Deutschland selbst gilt: Eine Speedriding- oder
Speedflying-Ausbildung stellt keine Berechtigung dar, den Sport legal
auszuüben - egal ob es sich dabei um einen Sport oder Luftsport handelt.
Sie kann Dir lediglich dabei helfen, die sportlichen Herausforderungen
zu meistern, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Dich
eigenverantwortlich zu verhalten, damit Du auch nach der Schulung safe
bist.