Neue Versicherung für Speedflyer

Personen- und gerätebezogene Halterhaftpflichtversicherung

2011-03-02 15:58 von Florian Pankarter

Der DÖSV hat ein ganz besonderes Angebot auf die Beine gestellt: Eine personenbezogene Haftpflicht-Versicherung, die Speedflying, Gleitschirmfliegen, Fallschirmspringen und Kiting abdeckt. Alle Sportarten und alle Geräte in einem günstigen Vertrag!


Hier gibt es das Antragsformular und die Versicherungsbedigungen zum Download

Alle wichtigen Infos stehen weiter unten ...


Melde Dich am besten bei Herrn Köberl von der Versicherungsagentur Gellert & Partner. Er hat das Angebot erst möglich gemacht (vielen Dank, Herr Köberl!) und kann Dir bei der Abwicklung helfen:

GENERALI Versicherungen
Subdirektion Gellert & Partner

PHILIPP KÖBERL
Rechenauerstr. 20 b
83022 Rosenheim

Tel.: 08031/409260
Fax.: 08031/40926126

E-Mail: philipp.koeberl@service.generali.de www.alfred.gellert.service.generali.de


Und hier noch ein paar Infos, damit Du genau weißt, woran Du mit dieser neuen Versicherung bist:

Welche Risiken sind versichert?

Versichert gelten folgende Luftsportarten: Speedflying (Fußstart), Speedriding (Skistart), Kite-Surfing, Fallschirmspringen und Gleitschirmfliegen bis zu einem Gerätegewicht von maximal 25KG. Schlepprisiken (z.B. Windenschleppstart) sind nicht mitversichert!

Was ist der Umfang des Versicherungsschutzes?

Du bist im Rahmen der oben genannten Luftsportaktivitäten für Schadensereignisse bei einer Deckungssumme von €1,5 Mio. haftpflichtversichert. Das bedeutet, dass Du Versicherungsschutz erhältst, wenn Du einen Personen- oder Sachschaden verursachst und dafür von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wirst. Vorausgesetzt dabei ist immer, dass Du nicht grob fahrlässig handelst und Dich an die länderspezifischen rechtlichen Vorschriften hältst!

Personenbezogen oder Gerätebezogen?

Diese Haftpflichtversicherung ist personenbezogen. Das bedeutet, dass die Person, die die oben genannten Luftsportarten ausübt versichert ist … und nicht bloß ein einzelnes Gerät! Das ist besonders interessant für Dich, wenn Du mehrere Geräte besitzt – egal ob Fallschirme, Gleitschirme, Kites oder Speedflyer. In dieser Versicherung sind all Deine Geräte mitversichert!

Um die Gefährdenshaftung, wie sie zum Beispiel in Österreich vorgeschrieben ist, abzusichern, gibt es die Möglichkeit, von den einzelnen Geräten das jeweilige Kennzeichen, bzw. die Seriennummer des Herstellers im Antrag bzw. in der Police zu vermerken. Dies gilt dann auch gegenüber der jeweiligen amtlichen Instanz in Österreich als Bestätigung zum Versicherungsschutz. Somit ist die Versicherung auch in Österreich legal!

Wer kann zu welchen Preisen versichert werden?

  • Alle Luftsportler mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz, die Mitglied im DÖSV sind. Jahresbruttobeitrag: €124,95

  • Alle Luftsportler mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz, die kein Mitglied im DÖSV sind. Jahresbruttobeitrag: €136,95

Brauche ich eine gültige Lizenz, um Versicherungsschutz im Land meines Wohnorts zu bekommen?

Ja! Das gilt aber nur für die Länder, in denen die jeweilige oben genannte Luftsport bereits rechtlich geregelt ist. Als Fallschirmspringer oder Gleitschirmflieger in D, A oder CH mit entsprechendem Wohnsitz brauchst Du demzufolge auch die jeweilige länderspezifische Lizenz, um den Sport dort auszuüben.

Gleiches gilt auch für Speedriding und Speedflying. In der Schweiz brauchst Du demzufolge eine Gleitschirmlizenz und eine zusätzliche Speedflying-Lizenz, um dort als Schweizer bei der Ausübung dieser Luftsportarten Versicherungsschutz zu geniessen. Und In Österreich brauchst Du als Österreicher die Gleitschirmlizenz, da das Speedflying/Speedriding seit Mai 2010 dort dem Gleitschirmsport untergeordnet wird.

Sonderfall Deutschland: In Deutschland ist das Speedflying/Speedriding bisher noch nicht rechtlich geregelt. Obwohl anzunehmen ist, dass es sich dabei um einen lizenzpflichtigen Luftsport handelt, gibt es bisher keine offiziellen Lizenzvorschriften. Im Rahmen dieser Haftpflichtversicherung gilt das Speedflying/Speedriding als Luftsport - unabhängig von den zum Vertragsabschluss geltenden rechtlichen Bestimmungen. Das bedeutet, dass für Dich als Deutscher in jedem Fall Versicherungsschutz besteht. Und dabei spielt es keine Rolle, ob im Schadensfall ein Gutachten oder Gerichtsbeschluss das Speedflying/Speedriding als Luftsport oder herkömmlichen Sport klassifiziert.

Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?

Ja! Allerdings gelten die länderspezifischen Vorschriften. Willst Du im Ausland mit Versicherungsschutz fliegen gehen bedeutet das, dass Deine Lizenz dort auch anerkannt sein muss – egal um welchen Luftsport es sich handelt. In Ländern, in denen für eine bestimmte Luftsportart keine Lizenz erforderlich ist (zum Beispiel Gleitschirmfliegen in Frankreich), besteht also automatisch Versicherungsschutz. Vorsicht: Der Versicherungsschutz gilt NICHT in den USA oder Kanada! (Gleitschirmflieger und Fallschirmspringer erhalten Informationen über die internationale Anerkennung Ihrer Lizenzen beim DHV, bzw. beim DFV.)

Für das Speedflying/Speedriding bedeutet das: Selbst wenn Du in Deinem eigenen Land anhand der gesetzlichen Lizenzvorschriften versichert bist, heisst das noch lange nicht, dass dieser Versicherungsschutz auch in anderen Länder wirksam ist! Das ist besonders wichtig für deutsche Speedflyer, die ohne Lizenz im Ausland fliegen wollen. Denn obwohl in Deutschland Versicherungsschutz für Speedflying/Speedriding auch ohne Lizenz besteht, ist das zum Beispiel in Österreich oder der Schweiz nicht der Fall.

Um Speedflying/Speedriding mit wirksamem Versicherungsschutz zum Beispiel in der Schweiz ausüben zu können, brauchst Du das Schweizer Speedflying-Brevet. Dessen Grundlage ist die schweizer Gleitschirmlizenz. Als Gleitschirmpilot, dessen Lizenz in der Schweiz anerkannt ist, müsstest Du also die Speedflying-Zusatzausbildung absolvieren, um in der Schweiz versichert zu sein. Ein Deutscher oder Schweizer, zum Beispiel, wäre in Österreich automatisch versichert, wenn er eine dort anerkannte Gleitschirmlizenz besitzt, da Speedflying und Speedriding dem Gleitschirmsport untergeordnet sind. Für Schweizer und Österreicher in Deutschland gilt: Versicherungsschutz besteht mit oder ohne gültiger Lizenz, da in Deutschland noch keine Lizenz vorgeschrieben ist.

Have Fun! Be safe!
Dein Speedflying-Verband

Fragen an florian@speedflyingverband.com

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