Neue Versicherung für Speedflyer
Personen- und gerätebezogene Halterhaftpflichtversicherung
2011-03-02 15:58 von Florian Pankarter

Der DÖSV hat ein ganz besonderes Angebot auf die Beine gestellt: Eine personenbezogene Haftpflicht-Versicherung, die Speedflying, Gleitschirmfliegen, Fallschirmspringen und Kiting abdeckt. Alle Sportarten und alle Geräte in einem günstigen Vertrag!
Hier gibt es das Antragsformular und die Versicherungsbedigungen zum Download
Alle wichtigen Infos stehen weiter unten ...
Melde Dich am besten bei Herrn Köberl von der Versicherungsagentur Gellert & Partner. Er hat das Angebot erst möglich gemacht (vielen Dank, Herr Köberl!) und kann Dir bei der Abwicklung helfen:
GENERALI Versicherungen
Subdirektion Gellert & Partner
PHILIPP KÖBERL
Rechenauerstr. 20 b
83022 Rosenheim
Tel.: 08031/409260
Fax.: 08031/40926126
E-Mail: philipp.koeberl@service.generali.de www.alfred.gellert.service.generali.de
Und hier noch ein paar Infos, damit Du genau weißt, woran Du mit dieser neuen Versicherung bist:
Welche Risiken sind versichert?
Versichert
gelten folgende Luftsportarten: Speedflying (Fußstart), Speedriding
(Skistart), Kite-Surfing, Fallschirmspringen und Gleitschirmfliegen bis
zu einem Gerätegewicht von maximal 25KG. Schlepprisiken (z.B.
Windenschleppstart) sind nicht mitversichert!
Was ist der Umfang des Versicherungsschutzes?
Du
bist im Rahmen der oben genannten Luftsportaktivitäten für
Schadensereignisse bei einer Deckungssumme von €1,5 Mio.
haftpflichtversichert. Das bedeutet, dass Du Versicherungsschutz
erhältst, wenn Du einen Personen- oder Sachschaden verursachst und dafür
von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wirst.
Vorausgesetzt dabei ist immer, dass Du nicht grob fahrlässig handelst
und Dich an die länderspezifischen rechtlichen Vorschriften hältst!
Personenbezogen oder Gerätebezogen?
Diese
Haftpflichtversicherung ist personenbezogen. Das bedeutet, dass die
Person, die die oben genannten Luftsportarten ausübt versichert ist …
und nicht bloß ein einzelnes Gerät! Das ist besonders interessant für
Dich, wenn Du mehrere Geräte besitzt – egal ob Fallschirme,
Gleitschirme, Kites oder Speedflyer. In dieser Versicherung sind all
Deine Geräte mitversichert!
Um die Gefährdenshaftung, wie sie
zum Beispiel in Österreich vorgeschrieben ist, abzusichern, gibt es die
Möglichkeit, von den einzelnen Geräten das jeweilige Kennzeichen, bzw.
die Seriennummer des Herstellers im Antrag bzw. in der Police zu
vermerken. Dies gilt dann auch gegenüber der jeweiligen amtlichen
Instanz in Österreich als Bestätigung zum Versicherungsschutz. Somit ist
die Versicherung auch in Österreich legal!
Wer kann zu welchen Preisen versichert werden?
-
Alle Luftsportler mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz, die Mitglied im DÖSV sind. Jahresbruttobeitrag: €124,95
-
Alle Luftsportler mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz, die kein Mitglied im DÖSV sind. Jahresbruttobeitrag: €136,95
Brauche ich eine gültige Lizenz, um Versicherungsschutz im Land meines Wohnorts zu bekommen?
Ja!
Das gilt aber nur für die Länder, in denen die jeweilige oben genannte
Luftsport bereits rechtlich geregelt ist. Als Fallschirmspringer oder
Gleitschirmflieger in D, A oder CH mit entsprechendem Wohnsitz brauchst
Du demzufolge auch die jeweilige länderspezifische Lizenz, um den Sport
dort auszuüben.
Gleiches gilt auch für Speedriding und
Speedflying. In der Schweiz brauchst Du demzufolge eine
Gleitschirmlizenz und eine zusätzliche Speedflying-Lizenz, um dort als
Schweizer bei der Ausübung dieser Luftsportarten Versicherungsschutz zu
geniessen. Und In Österreich brauchst Du als Österreicher die
Gleitschirmlizenz, da das Speedflying/Speedriding seit Mai 2010 dort dem
Gleitschirmsport untergeordnet wird.
Sonderfall
Deutschland: In Deutschland ist das Speedflying/Speedriding bisher noch
nicht rechtlich geregelt. Obwohl anzunehmen ist, dass es sich dabei um
einen lizenzpflichtigen Luftsport handelt, gibt es bisher keine
offiziellen Lizenzvorschriften. Im Rahmen dieser Haftpflichtversicherung
gilt das Speedflying/Speedriding als Luftsport - unabhängig von den zum
Vertragsabschluss geltenden rechtlichen Bestimmungen. Das bedeutet,
dass für Dich als Deutscher in jedem Fall Versicherungsschutz besteht.
Und dabei spielt es keine Rolle, ob im Schadensfall ein Gutachten oder
Gerichtsbeschluss das Speedflying/Speedriding als Luftsport oder
herkömmlichen Sport klassifiziert.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja!
Allerdings gelten die länderspezifischen Vorschriften. Willst Du im
Ausland mit Versicherungsschutz fliegen gehen bedeutet das, dass Deine
Lizenz dort auch anerkannt sein muss – egal um welchen Luftsport es sich
handelt. In Ländern, in denen für eine bestimmte Luftsportart keine
Lizenz erforderlich ist (zum Beispiel Gleitschirmfliegen in Frankreich),
besteht also automatisch Versicherungsschutz. Vorsicht: Der
Versicherungsschutz gilt NICHT in den USA oder Kanada!
(Gleitschirmflieger und Fallschirmspringer erhalten Informationen über
die internationale Anerkennung Ihrer Lizenzen beim DHV, bzw. beim DFV.)
Für das Speedflying/Speedriding bedeutet das: Selbst wenn Du
in Deinem eigenen Land anhand der gesetzlichen Lizenzvorschriften
versichert bist, heisst das noch lange nicht, dass dieser
Versicherungsschutz auch in anderen Länder wirksam ist! Das ist
besonders wichtig für deutsche Speedflyer, die ohne Lizenz im Ausland
fliegen wollen. Denn obwohl in Deutschland Versicherungsschutz für
Speedflying/Speedriding auch ohne Lizenz besteht, ist das zum Beispiel
in Österreich oder der Schweiz nicht der Fall.
Um
Speedflying/Speedriding mit wirksamem Versicherungsschutz zum Beispiel
in der Schweiz ausüben zu können, brauchst Du das Schweizer
Speedflying-Brevet. Dessen Grundlage ist die schweizer
Gleitschirmlizenz. Als Gleitschirmpilot, dessen Lizenz in der Schweiz
anerkannt ist, müsstest Du also die Speedflying-Zusatzausbildung
absolvieren, um in der Schweiz versichert zu sein. Ein Deutscher oder
Schweizer, zum Beispiel, wäre in Österreich automatisch versichert, wenn
er eine dort anerkannte Gleitschirmlizenz besitzt, da Speedflying und
Speedriding dem Gleitschirmsport untergeordnet sind. Für Schweizer und
Österreicher in Deutschland gilt: Versicherungsschutz besteht mit oder
ohne gültiger Lizenz, da in Deutschland noch keine Lizenz vorgeschrieben
ist.
Have Fun! Be safe!
Dein Speedflying-Verband
Fragen an florian@speedflyingverband.com